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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Belarus (Update vom 19. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Nein mit Ausnahmen
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Ab dem 5. November dürfen Bürger, die Weißrussland verlassen haben und sich derzeit im Ausland befinden, mit Ausnahme derjenigen in Russland, nicht nach Weißrussland zurückkehren.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer dürfen in das Land einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Reisende können ohne Einschränkungen durch Weißrussland reisen.
Testzertifikat erforderlich?
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Nein
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Derzeit ist kein COVID-19-Testzertifikat erforderlich.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja mit Ausnahmen
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Reisende aus Ländern, die auf der roten Liste stehen, müssen 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Die Liste finden Sie [hier] (http://minzdrav.gov.by/ru/dlya-belorusskikh-grazhdan/strany-krasnoy-zony.php).
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Andere Reisende müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden.
Versicherung erforderlich?
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Ja
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Reisende müssen eine gültige Krankenversicherung abschließen, bevor sie nach Weißrussland reisen. Reisende werden gebeten, bei der Beantragung eines Visums oder bei der Ankunft am Flughafen Minsk im Rahmen des visumfreien Regimes einen Versicherungsnachweis vorzulegen.
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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Bei der Ankunft muss ein ausgefüllter Fragebogen zur Sensibilisierung vorgelegt werden.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Internationale Flüge werden nur begrenzt durchgeführt.
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Der nationale Flughafen Minsk ist geöffnet.
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Inlandsflüge werden durchgeführt.
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Belarusian Airlines hat Flüge von Peking nach Minsk nach Peking bis zum 23. November eingestellt.
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Belavia wird ab dem 19. Dezember die Flüge nach Larnaca wieder aufnehmen und bis zum 27. März 2021 einen Flug pro Woche durchführen.
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Auf Flügen und Flughäfen sind Masken erforderlich.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Die Grenze zwischen Weißrussland und Polen, Litauen, Lettland und der Ukraine ist für alle ausländischen Staatsbürger geschlossen.
Ausgangssperre
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Minimal
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Es gibt keine Ausgangssperre.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Minimal
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Belarus hat keine strengen Maßnahmen zur Eindämmung von Coronaviren getroffen.
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Der Öffentlichkeit wurde geraten, soziale Distanzierungen zu beachten, Desinfektionen durchzuführen und andere vorbeugende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen.
Interne Reisebeschränkungen
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Minimal
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In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Minsk und allen Bezirken der Regionen Grodno und Brest sind Masken erforderlich.
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Derzeit gibt es keine Einschränkungen. Öffentliche und private Verkehrsdienste sind in Betrieb.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Alle wesentlichen und nicht wesentlichen Geschäfte sind geöffnet.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Die Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind geöffnet, müssen jedoch Tische in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufstellen.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja
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Bars sind Cafés, die geöffnet sind und Tische in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufstellen müssen.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Weißrussland ist offen für den Tourismus.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Museen und Kulturerbestätten sind geöffnet.
Körperpflegedienste geöffnet? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Friseure und Schönheitssalons müssen nach Vereinbarung arbeiten.
Kultstätten offen?
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Ja
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Alle religiösen Einrichtungen werden angewiesen, öffentliche Bereiche zu desinfizieren.
Events erlaubt?
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Ja mit Ausnahmen
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Großveranstaltungen, Ausstellungen und Messen wurden ausgesetzt.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Gesichtsmasken sind jetzt an allen öffentlichen Orten in Minsk und in allen Bezirken der Regionen Grodno und Brest obligatorisch.
Andere
- Kinosäle sind geöffnet.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.