COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Myanmar (Update vom 12. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Die Regierung von Myanmar hat die Einreise von Ausländern vorübergehend eingestellt. Derzeit dürfen Reisende mit einem eVisa nur über bestimmte Häfen einreisen.

  • Behörden können Ausländern mit einem zwingenden Fall ein Geschäftsvisum anbieten. Der Reisende oder Arbeitgeber muss die Reise bei der nächstgelegenen Botschaft in Myanmar begründen und die Erlaubnis einholen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Alle Ankünfte werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Testzertifikate, die außerhalb von Myanmar erworben wurden, werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Alle ankommenden Passagiere müssen spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt ein Zertifikat für einen COVID-19-Negativtest vorlegen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Jeder, der in Myanmar ankommt, unterliegt einer 28-tägigen Quarantäne (21 Tage in einer staatlichen Einrichtung und 7 Tage zu Hause). Ausländer können sich an die nächstgelegene Botschaft in Myanmar wenden und um Erlaubnis für eine kürzere Quarantänezeit bitten.

Fluglinienbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Alle internationalen gewerblichen Passagierflüge werden bis mindestens 31. Dezember ausgesetzt.

  • Inlandsflüge werden bis zum 15. Dezember ausgesetzt.

  • Flüge für Fracht-, medizinische und Hilfszwecke sind ausgenommen. Die Besatzung unterliegt bis zu ihrem Abflug der Quarantäne.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Alle Landgrenzen sind geschlossen. Reisende aus China dürfen aus geschäftlichen Gründen in das Land einreisen.

  • Der grenzüberschreitende Frachtversand zwischen Myanmar und Thailand wurde wieder aufgenommen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Die Regierung hat die bestehenden Präventionsmaßnahmen bis zum 15. Dezember verlängert.

  • Eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 04:00 Uhr (Ortszeit) gilt landesweit.

  • In Yangon wurde von 23:00 bis 4:00 Uhr (Ortszeit) eine Ausgangssperre verhängt.

  • Im Bundesstaat Rakhine wurde von 21:00 bis 4:00 Uhr (Ortszeit) eine Ausgangssperre verhängt.

  • Die Regierung hat zu Hause bleibende Anordnungen erlassen, die je nach Gemeinde unterschiedlich sein können. Bestellungen, Ausgangssperren und andere Einschränkungen, die zu Hause bleiben, können ohne vorherige Ankündigung auferlegt oder geändert werden.

  • Für Yangon (mit Ausnahme der Insel Coco), Thingangyun, Insein, Nord-Okkalapa, Thaketa, Hlaing, Pazundaung, Mingalardon, Süd-Okkalapa, Tarmwe, Mayangone, Kamayut, Nord-Dagon Myothit, Hlaing Tharyar, Sanchaung, Botahtaung, Mingalar Taung Nyunt, Süddagon Myothit, Yankin, Dagon, Kyimyindaing, Kyauktada, Ostdagon Myothit, Ahlone, Bahan, Dagon Seikkan, Dawbon, Lanmadaw und Hlegu.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Maximal 30 Personen können sich an einem Ort versammeln.

  • Das Tragen einer Maske ist in einer Reihe von Regionen im ganzen Land obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Eine begrenzte Anzahl von Bussen zwischen den Provinzen verkehrt.

  • Der Zugverkehr wurde in begrenztem Umfang wieder aufgenommen.

  • Autos von Anwohnern dürfen nur zwei Passagiere haben.

  • Rückkehrende Einwohner von Nay Pyi Taw werden bei ihrer Ankunft einer siebentägigen Quarantäne und am zweiten und fünften Tag der Quarantäne zwei Tupfertests unterzogen. Nicht-Einwohner von Nay Pyi Taw, die nach Nay Pyi Taw kommen, müssen am zweiten Tag eine zweitägige Quarantäne und einen Tupfertest durchführen. Nur wenn der Test negativ ist, darf der Besucher sein beabsichtigtes Ziel besuchen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Einige Geschäfte wurden mit Temperaturkontrollen und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung wiedereröffnet. In einigen Einkaufszentren müssen Kunden möglicherweise ihre Daten bei der Einreise registrieren.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige Hotels haben wieder geöffnet, viele Ferienorte bleiben jedoch geschlossen. Es wurde berichtet, dass einige lokale Behörden Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass alle ausländischen Touristen in registrierten Hotels und Pensionen übernachten, nicht in privaten Wohnungen. Wenn Sie ein Touristenvisum haben und derzeit nicht in einem registrierten Hotel oder Gästehaus übernachten, sollten Sie in eines einziehen. Dies ist eine Anforderung nach myanmarischem Recht und eine Bedingung Ihres Visums.

Restaurants sind geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Einige Restaurants haben mit strengen sozialen Distanzierungsmaßnahmen und Temperaturkontrollen wiedereröffnet.

Bars und Cafés sind geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Einige Bars und Cafés wurden mit strengen sozialen Distanzierungsmaßnahmen und Temperaturkontrollen wiedereröffnet.

Tourismus und Strände sind geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Der Inlandstourismus wird allmählich wieder aufgenommen.

  • Tourismus für Ausländer ist verboten.

Kultstätten offen?

  • Nein

  • Religiöse Einrichtungen sind geschlossen.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Maske ist in einer Reihe von Regionen im ganzen Land obligatorisch.

Andere

  • Die Regierung hat ein landesweites Verbot von Versammlungen oder Veranstaltungen mit 30 oder mehr Personen verhängt. Ausnahmen vom Verbot sind Arbeitswege für Beamte, Angestellte und Fabrikarbeiter; medizinische Notfälle; Einkaufen auf erlaubten Märkten; Lieferung von Waren; Beschäftigungsaktivitäten; öffentliche, private und klösterliche Schulen; Treffen, Diskussionen und Kurse abhalten.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes