COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Malaysia (Update vom 17. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger dürfen eintreten. Ständige Einwohner können mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der malaysischen Einwanderungsbehörde einreisen.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende dürfen erst am 31. Dezember 2020 einreisen, wenn sie eine der folgenden Ausnahmen erfüllen:

  • Reisende mit Diplomatenpass;

  • Kinder und Ehepartner von Staatsbürgern Malaysias mit einem Visum in ihrem Reisepass und mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der malaysischen Einwanderung;

  • Reisende mit einem Malaysia My Second Home (MM2H) mit gedruckter Einreisegenehmigung des Ministeriums für Tourismus, Kunst und Kultur sowie der malaysischen Einwanderung.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Der Transit für Ausländer kann durch die internationalen Terminals der Flughäfen gestattet werden, solange sie auf der Luftseite bleiben.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Alle ankommenden Reisenden müssen sich einem Gesundheits-Screening unterziehen, das einen visuellen Test der Gesundheit einer Person und eine Temperaturprüfung umfasst. Reisende mit Symptomen können getestet werden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Reisende müssen auf eigene Kosten 14 Tage lang in einer dafür vorgesehenen staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Reisende, die in Sarawak ankommen, müssen vor der Abreise [hier] (https://sarawakdisastermc.com/) ein Sarawak-Anmeldeformular zusammen mit einem E-Formular für die Gesundheitserklärung ausfüllen.

Empfohlene Border App

  • Ja

  • Reisende müssen die MySejahtera-App installieren.

Fluglinienbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Einige internationale Passagierflüge werden durchgeführt.

  • Inlandsflüge werden durchgeführt.

  • Eine Gesichtsmaske ist am Flughafen obligatorisch.

  • Passagiere sollten mindestens einen Meter physischen Abstand zum Flughafen einhalten.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Reisende dürfen erst am 31. Dezember 2020 einreisen.

Ausgangssperre

  • Mäßig

  • Bis zum 31. Dezember besteht eine Anordnung zur Kontrolle von Wiederherstellungsbewegungen. Soziale Distanzierungsmaßnahmen sind obligatorisch.

  • Die Regierung hat bis zum 6. Dezember in allen Bundesstaaten der malaysischen Halbinsel mit Ausnahme von Pahang, Perlis und Kelantan eine Verordnung zur bedingten Bewegungskontrolle eingeführt.

  • Pahang, Perlis und Kelantan bleiben bis auf Weiteres unter der Recovery Movement Control Order (RMCO).

Soziale Distanzierung und Einschränkungen

  • Mäßig

  • Die Verwendung von MySejahtera, einer Anwendung zur Kontaktverfolgung, ist sowohl für Besucher als auch für Anbieter von gewerblichen Einrichtungen obligatorisch.

  • Schulen sind in Betrieb.

  • Große Versammlungen oder kulturelle, sportliche oder religiöse Aktivitäten sind verboten.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Gesichtsmasken sind im öffentlichen Verkehr obligatorisch.

  • Eine Bewegungskontrollverordnung beschränkt alle zwischenstaatlichen Reisen innerhalb Malaysias und wurde bis Ende 2020 verlängert.

  • Überlandfahrten sind von der Regierung mit Ausnahme der von der CPPD oder der Enforced Movement Control Order ausgewiesenen Gebiete gestattet.

  • Inter-Distrikt-Reisen in Sabah sind nur für diejenigen möglich, die für wesentliche Arbeiten reisen.

Nicht wesentliche Geschäfte eröffnen?

  • Ja

  • Alle wirtschaftlichen Aktivitäten sind erlaubt.

  • Öffentliche Märkte sind offen. Alle Unternehmen können operieren.

  • In Gebieten unter der Verordnung über die bedingte Bewegungskontrolle können Einkaufszentren, Supermärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Imbisswagen, Straßenstände und Tankstellen von 06:00 bis 22:00 Uhr betrieben werden. Die täglichen Märkte dürfen von 06:00 bis 14:00 Uhr geöffnet sein: 00 und die Nachtmärkte von 16:00 bis 22:00 Uhr.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels werden nach und nach wiedereröffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Tourismus-Websites sind geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten sind offen.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind im öffentlichen Raum und im öffentlichen Verkehr obligatorisch.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten