COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Martinique (Update vom 30. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner können eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • See- und Luftgrenzen sind für die meisten Ausländer geschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Reisende mit Wohnsitz in Französisch-Westindien, der EU, den Schengen-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, der Schweiz, dem Vatikan, Island, Norwegen, San Marino, Australien, Kanada, Georgien. Japan, Tunesien, Neuseeland, Thailand, Marokko, Ruanda, Südkorea und Uruguay oder an diejenigen, die aus dringenden gesundheitlichen oder geschäftlichen Gründen reisen.

  • Passagiere aus Guadeloupe, Saint Martin und Saint Barthelemy müssen einen gültigen und zwingenden Grund für die Reise angeben.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Reisende werden an Flughäfen einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

  • Ein PCR-Test wird 7-9 Tage nach Ankunft empfohlen.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Jeder Passagier über 11 Jahre, der nach Martinique reist, muss ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, das spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen von seinem Ausgangspunkt aus ausgestellt wurde. Passagiere mit positiven Ergebnissen dürfen nicht in das Flugzeug einsteigen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Für Reisende, die aus den zugelassenen Ländern nach Martinique kommen, ist keine obligatorische Quarantäne erforderlich, solange die Reisenden keine COVID-19-Symptome aufweisen. Es wird jedoch empfohlen, sieben Tage unter Quarantäne zu stellen und am siebten Tag ihres Aufenthalts einen PCR-Test durchzuführen.

Anmeldeformular erforderlich?

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Kommerzielle Flüge werden durchgeführt.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Reisende, die aus Frankreich anreisen, müssen den Grund für die Reise nicht begründen.

  • Sportboote müssen die Erlaubnis haben, in die Gewässer von Martinique einzureisen, und diejenigen an Bord müssen über ein Testzertifikat verfügen oder bei der Ankunft getestet werden. Kreuzfahrtschiffe bleiben verboten.

Ausgangssperre

  • Insgesamt

  • Eine Sperre wurde verhängt. Menschen dürfen ihre Häuser nicht verlassen, außer zu bestimmten Zwecken, einschließlich Arbeit, wichtigen Einkäufen, medizinischen und familiären Gründen. Die vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie [hier] (https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19). Die Beschränkungsmaßnahmen bleiben bis mindestens 15. Dezember in Kraft. Je nach Situation wird die Sperrung durch eine Ausgangssperre über Nacht von 21:00 bis 06:00 Uhr ersetzt.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Von Bedeutung

  • Öffentliche Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten.

  • Telearbeit ist nach Möglichkeit obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Alle nicht wesentlichen Geschäfte können bis 21:00 Uhr geöffnet sein.

  • Die Liste aller offenen und geschlossenen Betriebe sowie Produkte, die online oder per Lieferung angeboten werden können, finden Sie [hier] (http://www.martinique.gouv.fr/Politiques-publiques/Environnement-sante- publique / Sante / Informationen-COVID-19 / COVID-19-Nouvelles-Mesures-Bescheinigungen-Empfehlungen-Punkte-de-Situation).

Restaurants geöffnet?

  • Nein

  • Restaurants sind geschlossen. Take-out- und Lieferoptionen sind verfügbar.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Bars und Cafés sind geschlossen.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja, mit Ausnahmen

  • Die Strände sind nicht für Tourismus- und Erholungszwecke geöffnet. Maritime berufliche Tätigkeiten, einschließlich Fischerei, Warentransport, sind erlaubt.

  • Der öffentliche Zugang zu den Stränden ist täglich zwischen 19:00 und 05:00 Uhr eingeschränkt. Gruppen sind auf sechs Personen begrenzt.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Museen bleiben geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Nicht unbedingt benötigte Geschäfte sind derzeit bis 21:00 Uhr geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten können Gottesdienste mit maximal 30 Personen anbieten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Maske ist im öffentlichen Raum und im öffentlichen Verkehr obligatorisch.

Andere

  • Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Gymnasien sind offen mit Gesundheitsprotokollen, einschließlich des Tragens einer obligatorischen Maske ab dem 6. Lebensjahr.

  • Universitäten müssen Online-Bildung anbieten. Bibliotheken sind nur nach Vereinbarung zugänglich.

  • Kinos und Discos bleiben geschlossen.

  • Post und öffentliche Dienste sind geöffnet.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.