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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen im Irak (Update vom 23. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten? **.
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Ja
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Bürger und Einwohner des Irak dürfen das Land betreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten? **.
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Ja
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Ausländer dürfen in den Irak einreisen. Nach irakischem Recht müssen Reisende vor Reiseantritt ein Visum erhalten.
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Der Irak ist offen für Tourismus und religiöse Zwecke.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.
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Ja
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Reisende werden bei ihrer Ankunft einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Ist ein Testzertifikat erlaubt? **.
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Ja mit Ausnahmen
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PCR-Testzertifikate aus anderen Ländern werden akzeptiert. Sie müssen in arabischer oder englischer Sprache ausgestellt sein.
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Das vom britischen National Health Service (NHS) ausgestellte Testzertifikat ist ungültig.
Testzertifikat erforderlich? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Alle Passagiere, die zum Flughafen Bagdad (BGW) reisen, müssen über ein negatives COVID 19-PCR-Testzertifikat verfügen. Das Testergebnis muss spätestens 72 Stunden vor Anreise ausgestellt werden.
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Am Flughafen Bagdad sind Kinder unter sechs Jahren von dieser Verpflichtung ausgenommen.
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Passagiere, die nach Basra (BSR), Erbil (EBL) oder Sulaymaniyah (ISU) reisen, müssen einen negativen COVID-19-Bericht für einen Test haben, der spätestens 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt wird.
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Passagiere unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.
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Ausgehende internationale Reisende müssen einen negativen Bericht über den PCR-Test vorlegen, der 72 Stunden vor dem Abflugdatum durchgeführt wurde.
Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.
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Nein mit Ausnahmen
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Bei der Ankunft am irakischen Flughafen Kurdistan müssen Reisende möglicherweise eine Zusage unterzeichnen, sich 14 Tage lang zu Hause einer Selbstquarantäne zu unterziehen.
Anmeldeformular erforderlich? **.
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Nein mit Ausnahmen
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Reisende, die in Erbil oder Sulaymaniyah ankommen, müssen ein „Verpfändungsformular“ ausfüllen.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Flughäfen sind im gesamten föderalen Irak und in der Region Kurdistan im Irak geöffnet.
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Der internationale Flugbetrieb wurde mit eingeschränkten Diensten wieder aufgenommen und kann jederzeit kurzfristig eingestellt werden. Fluggästen wird empfohlen, sich direkt an Fluggesellschaften / Reiseveranstalter zu wenden, um die Verfügbarkeit von Flügen zu erfragen.
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Indien und der Irak haben ein Luftblasenabkommen für Flüge zwischen den beiden Ländern. Folgende Reisende dürfen diese Flüge nehmen: Bürger und Einwohner des Irak und Indiens, einschließlich Diplomaten mit gültigem Visum, im Irak gestrandete indische Staatsangehörige und ausländische Staatsbürger Indiens mit irakischen Pässen.
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Passagiere ohne Gesichtsmaske oder mit Symptomen von COVID-19 dürfen keinen Flug besteigen.
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Flüge von und nach Kuwait und Bahrain bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.
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Die Flüge nach Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, London und Kopenhagen werden ab dem 15. Dezember wieder aufgenommen.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Luftgrenzen sind offen. Landgrenzen sind nur für Handel und Gewerbe offen; Dies bedeutet, dass die Einreise in den Irak nur über irakische internationale Flughäfen möglich ist.
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Grenzübergänge mit Kuwait und Jordanien sind ausschließlich zu kommerziellen Zwecken geöffnet.
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Reisende, die in den letzten 30 Tagen im Iran waren, dürfen nicht über Erbil (EBL) oder Sulaymaniyah (ISU) in den Irak einreisen.
Ausgangssperre
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Minimal
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Die teilweise Ausgangssperre wurde aufgehoben.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Minimal
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Es gibt soziale Distanzierungsbeschränkungen. Die Regeln werden jedoch nicht gleichmäßig durchgesetzt oder befolgt.
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Beschränkungen für öffentliche Versammlungen wurden aufgehoben.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Reisebeschränkungen wurden entfernt. Die Bürger dürfen zwischen allen Provinzen und Gouvernoraten reisen.
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Taxis, Züge und öffentliche Busse sowie einige Minibusse dürfen Sicherheitsprotokolle einhalten.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Geschäfte, Fabriken, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Apotheken dürfen öffnen.
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Einkaufszentren dürfen geöffnet werden, wenn soziale Distanzierungsmaßnahmen aufrechterhalten werden.
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In der irakischen Region Kurdistan (IQR) können Märkte und Geschäfte geschlossen werden, wenn die Menschen die Sicherheitsprotokolle nicht einhalten.
Unterkünfte geöffnet? **.
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Ja
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Hotels dürfen mit Protokollen zur sozialen Distanzierung eröffnen.
Restaurants geöffnet? **.
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Ja
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Restaurants sind geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Cafés sind geöffnet.
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In der irakischen Region Kurdistan bleiben Bars und Nachtclubs bis auf weiteres geschlossen.
Strände und Tourismusstätten geöffnet? **.
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Ja
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Tourismus ist im Irak erlaubt.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet? **.
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Ja
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Museen wurden mit sozialen Distanzierungsmaßnahmen wiedereröffnet.
Körperpflegedienste geöffnet? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Salons dürfen mit begrenzten Arbeitszeiten geöffnet werden. Die Einschränkungen können je nach den von den lokalen Behörden festgelegten Regeln abweichen.
Kultstätten offen? **.
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Ja
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Moscheen und andere Kultstätten sind mit Protokollen zur sozialen Distanzierung geöffnet.
Events erlaubt? **.
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Ja mit Ausnahmen
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Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer und mit strengen Sicherheitsmaßnahmen erlaubt.
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Veranstaltungsräume dürfen mit Protokollen zur sozialen Distanzierung geöffnet werden.
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Veranstaltungen wie Konferenzen, Hochzeiten, Beerdigungen und andere Versammlungen sind in der irakischen Region Kurdistan verboten. Verstöße gegen die Regel können zu Geldstrafen führen.
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Die Menschen nutzen soziale Medien, um an der traditionellen islamischen Beerdigung im Irak teilzunehmen.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.
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Ja
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Die Verwendung von Gesichtsmasken ist an öffentlichen Orten obligatorisch. In der irakischen Region Kurdistan (IKR) wird gegen Personen ohne Gesichtsmaske an öffentlichen Orten, in privaten Einrichtungen und in Fahrzeugen eine Geldstrafe verhängt.
Andere
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Regierungsabteilungen dürfen mit vollem Personal eröffnen.
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Parks, Sportzentren, Kinosäle, private Lehrinstitute und Schwimmbäder bleiben geschlossen.
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Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen, werden jedoch voraussichtlich am 29. November für das neue akademische Jahr wiedereröffnet.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.