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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Monaco (Update vom 18. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen nach Monaco einreisen.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
- Nein mit Ausnahmen
Kann ein Ausländer das Land betreten?
- Nein mit Ausnahmen
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Den meisten Ausländern ist die Einreise nicht gestattet. Folgendes sind Ausnahmen:
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Staatsangehörige Frankreichs und ihre Ehepartner und Kinder;
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Staatsangehörige und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis des EWR-Mitgliedstaats, Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt;
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Bürger und Einwohner des Libanon;
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Inbound-Passagiere aus dem EWR-Mitgliedstaat, Andorra, Australien, Japan, Korea (Rep.), Neuseeland, Ruanda, San Marino, Singapur, Schweiz, Thailand, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt;
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Diplomaten, Rettungskräfte, Handelsseeleute und Studenten.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Nein, mit Ausnahmen
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Reisende, die aus einem Land außerhalb der EU oder aus einem Land innerhalb des EU-Raums mit mehr als 60 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner pro Woche anreisen, müssen 72 Stunden vor ihrer Abreise ein COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen von ihrem Ursprungsort oder müssen bei der Ankunft die COVID-19-Tests durchlaufen. Eine Quarantäne ist erforderlich, bis die Ergebnisse vorliegen. Die vollständige Liste der Länder kann [hier] abgerufen werden (https://www.ecdc.europa.eu/en/geographical-distribution-2019-ncov-cases).
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Ein in einem anderen Land erworbenes Testzertifikat wird akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja mit Ausnahmen
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Reisende, die aus einem Land außerhalb der EU oder aus einem Land innerhalb des EU-Raums mit mehr als 60 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohner pro Woche anreisen, müssen 72 Stunden vor ihrer Abreise ein COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen von ihrem Ursprungsort aus oder müssen bei der Ankunft die COVID-19-Tests durchlaufen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die Ergebnisse vorliegen. Die vollständige Liste der Länder kann [hier] abgerufen werden (https://www.ecdc.europa.eu/en/geographical-distribution-2019-ncov-cases).
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein, mit Ausnahmen
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Personen mit einem positiven PCR-Test oder Reisende, die einen Test bei der Ankunft ablehnen, unterliegen Quarantänemaßnahmen.
Grenzbeschränkungen
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Minimal
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Die Grenze zu Frankreich wurde wieder geöffnet.
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Die „Thello“ -Linie (Zug) zwischen Nizza und Mailand hat den Betrieb wieder aufgenommen.
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Der Busverkehr von und nach Frankreich hat den normalen Betrieb wieder aufgenommen.
Ausgangssperre
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Mäßig
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Die Behörden haben eine Ausgangssperre über Nacht von 20:00 bis 6:00 Uhr (Ortszeit) verhängt.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Der physische Abstand von mindestens 1 Meter sollte unbedingt eingehalten werden.
Interne Reisebeschränkungen
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Minimal
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Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb.
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Private Boote dürfen fahren.
Restaurants geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Die Restaurants sind bis 21:30 Uhr (Ortszeit) mit physischen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Bars (außer Hotelbars) sind geschlossen. Hotelbars dürfen bis 22:00 Uhr (Ortszeit) mit physischen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet bleiben.
Kultstätten offen?
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Ja
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Kultstätten sind offen und Bestattungszeremonien sind erlaubt.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Die Strände sind mit physischen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Museen sind mit physischen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind im öffentlichen Verkehr und an öffentlichen Orten obligatorisch.
Andere
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Bildungseinrichtungen sind offen mit der obligatorischen Verwendung von Gesichtsmasken und anderen sozialen Distanzierungsnormen.
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Eine soziale Versammlung von mehr als zehn Personen ist in der Öffentlichkeit und zu Hause eingeschränkt.
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Kinos und Theater sind geöffnet.
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Sportliche Aktivitäten in Schulen, Sporthallen, Amateursportvereinen, Schwimmbädern und Spas waren weiterhin verboten.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.