COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen auf den Seychellen (Update vom 23. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger / Einwohner dürfen die Seychellen betreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Die Seychellen haben eine Liste der “zugelassenen Länder” ausgewiesen. Reisende aus zugelassenen Ländern, bei denen ein geringes oder mittleres COVID-19-Risiko besteht, erhalten die Einreise auf die Seychellen. Die Liste der “zugelassenen Länder” finden Sie [hier] (https://advisory.seychelles.travel/).

  • Eine Gruppe von sieben Ländern hat den Sonderstatus erhalten: das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, die Schweiz, Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate. Wenn für diese sieben Länder die Fallnummern einen festgelegten Schwellenwert überschreiten, wird das Land mit einem separaten Satz von Maßnahmen von der Kategorie 1 “Zulässiges Land” in die Kategorie 2 “Zulässiges Land” verschoben.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Reisende aus zugelassenen Ländern müssen Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen.

  • Bürger / Einwohner werden bei ihrer Ankunft Gesundheitsuntersuchungen durchführen lassen.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Reisende aus zugelassenen Ländern müssen ein negatives PCR-Testzertifikat haben, das nicht älter als 72 Stunden vor dem Einsteigen ausgestellt wurde. Ergebnisse mit einem Anmeldeformular müssen vor Reiseantritt per E-Mail an besucher@health.gov.sc übermittelt werden. Das Formular finden Sie [hier] (http://www.health.gov.sc/wp-content/uploads/Submission-of-Covid-test-result-to-PHA.pdf). Jeder, der ohne Testergebnisbescheinigung ankommt, wird im selben Flugzeug abgeschoben, in dem er angekommen ist.

  • Wenn die COVID-19-Fallnummern eines Sonderstatuslandes einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wechselt das Land mit einem separaten Satz von Maßnahmen in die Kategorie 2. Zu den Ländern mit Sonderstatus gehören das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, die Schweiz, Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate. Reisende, die aus einem Land mit Sonderstatus anreisen, müssen ein negatives PCR COVID-19-Testzertifikat haben, das innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abreise aus dem Herkunftsland ausgestellt wurde. Reisende müssen 5 Tage in einem dafür vorgesehenen Hotel übernachten. Am fünften Tag wird ein weiterer COVID-19-Test durchgeführt. Wenn negativ, kann der Besucher frei reisen. Wenn dies positiv ist, muss der Besucher bis zur Freigabe durch die Behörde für öffentliche Gesundheit an einem bestimmten Ort bleiben.

  • Rückkehrende Bürger / Einwohner müssen ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen, das spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen ausgestellt wurde.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Auf den Seychellen gibt es eine Liste der “zugelassenen Länder”. Reisende aus zugelassenen Ländern, bei denen ein geringes oder mittleres COVID-19-Risiko besteht, erhalten die Einreise auf die Seychellen. Für diese Besucher existieren derzeit keine Quarantäneregeln.

  • Reisende aus Ländern mit Sonderstatus müssen sich in den ersten 5 Tagen in einer bestimmten Einrichtung unter Quarantäne stellen. Sie müssen am 5. Tag einen weiteren PCR-Test haben. Jeder, der positiv getestet wird, wird bis zu seiner Genesung unter Quarantäne gestellt. Wenn dies negativ ist, können Reisende ihre geplanten Aktivitäten fortsetzen.

  • Bürger / Einwohner unterliegen Isolationsmaßnahmen. Personen aus einem Hochrisikoland müssen auf eigene Kosten eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung durchführen. Diejenigen, die vor ihrer Ankunft mindestens 14 Tage in Ländern mit niedrigem / mittlerem Risiko verbracht haben, können ihre 14-tägige Selbstisolierung zu Hause abschließen.

  • Ankünfte mit dem Boot müssen an Bord eine 14-tägige Selbstquarantäne durchlaufen.

Versicherung erforderlich?

  • Ja

  • Reisende aus zugelassenen Ländern müssen über eine Reiseversicherung verfügen.

Anmeldeformular erforderlich?

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Der internationale Flughafen der Seychellen wurde wieder für kommerzielle internationale Flüge geöffnet.

  • Inlandsflüge werden durchgeführt.

  • Gesichtsmasken sind beim Einsteigen in interne Flüge obligatorisch.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Grenzen sind mit einigen Einschränkungen offen.

  • Yachten, Superyachten und Freizeitfischerboote dürfen in den Gewässern der Seychellen nur nach Genehmigung durch den Hafen von Victoria eingesetzt werden.

  • Kreuzfahrtschiffe und private Freizeitschiffe dürfen mindestens bis 2021 nicht anlegen.

  • Vorautorisierte Schiffe dürfen im Hafen von Victoria anlegen. Für die Ankunft sind eine 14-tägige Selbstquarantäne und ein negatives COVID-19-Zertifikat erforderlich.

  • Wer den Visa- / Aufenthaltsstatus verlängern möchte, muss sich an das [Seychelles Immigration and Civil Status Office] (http://www.ics.gov.sc/) wenden.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Öffentliche Versammlungen sind an allen öffentlichen Orten auf maximal vier Personen beschränkt.

  • Die Menschen sollten alle sozialen Distanzierungsmaßnahmen befolgen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen belegt oder inhaftiert.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Auf Inlandsflügen sind Masken erforderlich

  • Der öffentliche Verkehr zwischen den Inseln wurde wieder aufgenommen.

  • Diejenigen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, dürfen mit der Fähre nach Seychellen fahren.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Geschäfte sind geöffnet.

  • Der Einzelhandel ist wieder aufgenommen worden

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige Hotels sind geöffnet. Reisende sollten nur in Hotels übernachten, die von der Public Health Authority autorisiert wurden. Der Aufenthalt in anderen Unterkünften als diesen kann nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden erfolgen.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants haben ihre Dienste mit sozialen Distanzierungsmaßnahmen wieder aufgenommen.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Die kommerziellen touristischen Aktivitäten wurden wieder aufgenommen. Reisenden wird jedoch empfohlen, unnötige Touristenreisen zu vermeiden.

  • Strandaktivitäten sind nur von Mitgliedern desselben Haushalts gestattet. Strandpartys sind verboten.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Turnhallen und Fitnesseinrichtungen sind geöffnet

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Indoor-Gottesdienste sind erlaubt.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Öffentliche Indoor-Shows, Tagungen und Konferenzen, sportliche Aktivitäten (ohne Zuschauer) sind erlaubt. Für diese Aktivitäten ist eine Genehmigung erforderlich.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen von Gesichtsmasken ist an allen öffentlichen Orten obligatorisch.

Andere

  • Bau- und Postdienste wurden wieder aufgenommen.

  • Bildungseinrichtungen sind offen.

  • Casinos, Kinos und Freizeitschiffe sind geöffnet. Für diese Aktivitäten ist eine Genehmigung erforderlich.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.