COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Bosnien und Herzegowina (Update vom 16. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen in das Land einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Transit durch Bosnien und Herzegowina ist möglich. Frachtfahrer dürfen auch durchfahren.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • In einem anderen Land ausgestellte COVID-19-Testzertifikate werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle Reisenden mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, der Staatsangehörigen Kroatiens, Serbiens und Montenegros (einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder) sowie des NATO-Militärs müssen spätestens 48 Stunden vor ihrer Ankunft eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorlegen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein

  • Eine Quarantäne ist bei der Ankunft nicht erforderlich.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Kommerzielle Flüge von und nach Bosnien und Herzegowina werden durchgeführt.

  • Tuzla (TZL), der internationale Flughafen Sarajevo (SJJ), Banja Luka (BNX) und Mostar (OMO) sind für den Personenverkehr geöffnet.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Bosnien und Herzegowina hat seine internationalen Grenzen wieder geöffnet.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Die Regierung hat die Bewegung von 23:00 bis 05:00 Uhr in der bosnischen Hauptstadt Sarajevo und im Rest der Region, der Föderation (FBiH), eingeschränkt. Alle nicht wesentlichen Geschäfte bleiben geschlossen und während dieser Zeit darf keine Person ihr Haus verlassen.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • An öffentlichen Orten, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, ist soziale Distanzierung erforderlich. Die Nichtbeachtung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit kann zu Geldstrafen führen.

  • Die Behörden können Unternehmen wegen unangemessener sozialer Distanzierung, unzureichender Desinfektion oder Nichteinhaltung verkürzter Arbeitszeiten bestrafen.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Die Eisenbahnen betreiben Personenzüge für lokale Strecken.

  • Der öffentliche Verkehr ist auf einem reduzierten Niveau.

  • Masken sind erforderlich.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Die meisten Geschäfte sind offen.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige Hotels und private Vermietungsdienste sind in Betrieb.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind bis 23:00 Uhr geöffnet.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

  • Die Bars sind bis 23:00 Uhr geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Die Regierung hat ihre Grenze für den Tourismus geöffnet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Maske ist obligatorisch. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe belegt werden.

Andere

  • Alle Schulen und einige der nicht wesentlichen kommerziellen Einrichtungen bleiben geschlossen.

  • Die Anzahl der Personen, die an öffentlichen Versammlungen teilnehmen können, ist begrenzt.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten