COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Namibia (Update vom 30. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja
    • Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja
    • Jeder, der beabsichtigt, nach Namibia zu reisen, muss die nächstgelegene namibische Botschaft oder Hohe Kommission mindestens zwei Wochen vor Abflug über seine Absicht informieren, zu reisen.

    • Namibia ist offen für internationale Touristen, die mit dem Flugzeug anreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

    • Die Anforderung für den obligatorischen Test für ankommende Touristen am 5. Tag wurde zurückgezogen.
  • Rückkehrende namibische Staatsbürger oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für Namibia können ohne COVID-19-PCR-Testergebnis oder mit positivem Ergebnis in das Land einreisen. Reisende ohne COVID-19-Testergebnis werden jedoch sofort nach ihrer Ankunft getestet und befinden sich bis zum Erhalt der Testergebnisse in Quarantäne. Wenn das Testergebnis negativ ist, werden sie aus der Quarantäne entlassen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • In einem anderen Land ausgestellte COVID-19-Testzertifikate werden akzeptiert. Es muss in englischer Sprache ausgestellt werden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Ständige Einwohner müssen bei der Ankunft keinen negativen Test vorlegen. Einwohner sollten sich jedoch bei ihrer Fluggesellschaft nach den Anforderungen der Fluggesellschaft erkundigen.

  • Alle Nicht-Einwohner, die nach Namibia einreisen, müssen den Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests vorlegen, der 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde.

  • Diese Anforderung gilt nicht für Kinder unter 5 Jahren.

  • Testzertifikate müssen in englischer Sprache ausgestellt werden.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

    • Nicht-namibische Reisende, die mit einem negativen Ergebnis anreisen, das älter als 72 Stunden ist, werden am selben Tag auf eigene Kosten unter Quarantäne gestellt und auf COVID-19 getestet. Wenn die Testergebnisse negativ sind, werden sie aus der Quarantäne entlassen. Wenn dies positiv ist, werden sie gemäß den Isolationsprotokollen Namibias auf eigene Kosten isoliert.
  • Ein Namibier, der mit einem positiven COVID-19-PCR-Testergebnis ankommt, wird in einer dafür vorgesehenen Isolationseinrichtung oder zu Hause isoliert, vorbehaltlich der Genehmigung nach Beurteilung durch einen autorisierten Arzt.

Versicherung erforderlich?

  • Ja

  • Eingehende Passagiere müssen bei Bedarf krankenversichert sein, um die medizinischen Kosten zu decken.

Anmeldeformular erforderlich? (Gesundheit oder andere)

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Der internationale Flughafen Hosea Kutako hat den internationalen Betrieb wieder aufgenommen.

  • Der Inlandsflugverkehr wurde wieder aufgenommen.

  • Qatar Airlines, Ethiopian Airlines und Eurowings bieten Flüge von und nach Namibia an.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Namibia hat seine Luftgrenzen für internationale Touristen wieder geöffnet.

  • Seehäfen sind geöffnet. Einige Landgrenzen sind offen.

  • Jeder, der aus geschäftlichen, gesundheitlichen oder Bildungsgründen nach Namibia reist, muss die nächstgelegene namibische Hochkommission oder Botschaft 14 Tage vor der geplanten Reise über ihre Pläne informieren.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Der Ausnahmezustand wurde aufgehoben.

  • Es gibt keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • Gesichtsmasken und ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen sind an öffentlichen Orten obligatorisch. Jeder, der gegen die Vorschriften verstößt, wird mit einer Geldstrafe belegt oder inhaftiert.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Masken müssen im öffentlichen Verkehr getragen werden.

  • Überlandreisen sind erlaubt.

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Privatfahrzeuge können voll ausgelastet sein.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Nicht wesentliche Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Die Unterkünfte sind geöffnet.

  • Touristen dürfen nur von NTB registrierte oder gesundheitszertifizierte Tourismuseinrichtungen nutzen.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind geöffnet.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

  • Bars und andere Einrichtungen, in denen vor Ort Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen geöffnet werden. Casinos und Nachtclubs dürfen nicht öffnen.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten sind offen.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Versammlungen von bis zu 200 Personen zu Beerdigungen, Hochzeiten und Gottesdiensten sind gestattet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten obligatorisch.

Andere

  • Der Verkauf von Alkohol durch Shebeens und Bars ist bis Mitternacht gestattet.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.