COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Tunesien (Update vom 17. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Tunesische Staatsbürger, Einwohner und ihre unmittelbaren Familienangehörigen dürfen nach Tunesien einreisen.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja, mit Ausnahmen

  • Die Einreisebestimmungen richten sich nach der epidemischen Situation im Abflugland. Alle fremden Länder sind in rote, grüne und orangefarbene Zonen unterteilt. Die Aktualisierungen dieser Klassifizierung finden Sie unter diesem [Link] (https://covid-19.tn/fr/blog/classification-des-pays-et-territoires-en-fonction-du-muster-de-risque- 23-septembre-2020-onmne /).

  • Reisende aus grünen und orangefarbenen Ländern dürfen einreisen.

  • Alle Reisenden müssen eine bestätigte Hotelreservierung haben.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Eine kleine Anzahl von Flügen fliegt durch Tunesien. Für Transitpassagiere können Gesundheitsuntersuchungsmaßnahmen gelten.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Bei Ankunft in Tunesien wird die Temperatur bei der Ankunft überprüft.

Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb Tunesiens ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert. Testzertifikate müssen in Arabisch, Englisch oder Französisch ausgestellt und gedruckt sein, um als gültig zu gelten.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Alle Ankünfte müssen ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde. Reisende unter 12 Jahren, die als Teil einer Organisation reisen, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Ja

  • Alle Ankünfte in Tunesien (außer aus Libyen) müssen bei ihrer Ankunft eine 14-tägige Quarantäne durchlaufen. Reisende können die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzen, nachdem sie nach der Ankunft ein negatives Testergebnis erhalten haben.

  • Reisende, die aus Libyen anreisen, müssen eine zehntägige Selbstquarantäne durchlaufen.

Anmeldeformular erforderlich? **.

  • Ja

  • Alle Ankünfte müssen vor ihrer Ankunft in Tunesien über [diesen Link] (https://app.e7mi.tn) ein Formular mit einer Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach dem Ausfüllen des Formulars wird ein QR-Code generiert, der vor dem Einsteigen und der Einwanderung bei der Ankunft vorgelegt werden muss.

Empfohlene Border App

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisenden wird empfohlen, die E7mi-App zur Kontaktverfolgung herunterzuladen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Derzeit werden nur sehr begrenzte internationale Flüge durchgeführt.

  • Der Flugverkehr mit Libyen wurde wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Luft-, Land- und Seegrenzen sind offen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Die Regierung verlängerte den Ausnahmezustand bis zum 30. November.

  • Die Behörden haben alle 24 Provinzen aufgrund der Zunahme der COVID-19-positiven Fälle als rote Zonen deklariert.

  • Die tunesischen Behörden haben lokalisierte Sperren eingeführt, um auf die Erkennung von Infektionsclustern zu reagieren.

  • Eine allgemeine Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) von Montag bis Freitag und von 19:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) von Samstag bis Sonntag wurde landesweit verhängt.

  • Ausgangssperren bleiben in den folgenden Bereichen mehrere Wochen in Kraft:

    • Gouvernement Sidi Bouzid: Die Ausgangssperre von 20:00 bis 06:00 Uhr (Ortszeit) gilt bis mindestens zum 6. Dezember.

    • Gouvernement Sfax: Die Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr bleibt bis zum 6. Dezember in Kraft.

    • Gouvernement Béja: Die Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr bleibt bis zum 6. Dezember in Kraft.

    • Gouvernement Kairouan: Bis auf weiteres wird eine Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) verhängt.

    • Gouvernement Nabeul: Die Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) gilt in verschiedenen Gebieten bis mindestens zum 6. Dezember.

    • Gouvernement Bizerte: Die Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) gilt bis auf weiteres.

    • Gouvernement Gabes: Die Ausgangssperre von 20:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) gilt bis auf weiteres.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Gesichtsmasken und soziale Distanzierung sind erforderlich. Einige öffentliche Orte erfordern möglicherweise Temperaturkontrollen und Hygienemaßnahmen.

  • Die Regeln variieren je nach Gouvernorat und können sich ändern.

  • Versammlungen von mehr als vier Personen bleiben verboten.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Für den Transport sind Masken obligatorisch.

  • Die interregionale Bewegung bleibt verboten.

  • Alle öffentlichen Verkehrsmittel werden mit reduzierter Kapazität betrieben (Züge, Busse, Taxis) und Gesichtsmasken sind im öffentlichen Verkehr obligatorisch.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Die meisten Handels- und Geschäftsbetriebe sind geöffnet. Die meisten Geschäfte sind während der Sperrstunde geschlossen.

  • Die Wochenmärkte in Kasserine bleiben ausgesetzt.

  • Die Märkte in Kebili bleiben geschlossen.

  • Nicht wesentliche Geschäfte sollten während der Sperrstunde in den Gouvernoraten Bizerte und Monastir geschlossen bleiben.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels können mit begrenzter Kapazität eröffnet werden. Private Unterkünfte können gebucht werden.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Die meisten Restaurants haben eine reduzierte Kapazität und müssen bis 16:00 Uhr (Ortszeit) schließen.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Cafés und Bars sind mit reduzierter Kapazität geöffnet. Shisha-Bars sind geschlossen. Neue Maßnahmen könnten kurzfristig eingeleitet werden.

  • Cafés müssen bis 16:00 Uhr (Ortszeit) schließen.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Die Strände sind geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Anbetungsstätten dürfen mit reduzierter Kapazität wiedereröffnet werden.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle großen Versammlungen wie kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen sowie wissenschaftliche Konferenzen, Messen oder Seminare sind verboten.

  • Private und öffentliche Veranstaltungen bleiben verboten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind an allen öffentlichen Orten obligatorisch. Wenn Sie keine Maske tragen, kann dies zu einer Geldstrafe oder einer Inhaftierung führen.

Andere

  • Die Arbeitszeit im öffentlichen Sektor wurde reduziert.

  • Parks, Erholungsgebiete, Theater und Kinos sind mit reduzierter Kapazität geöffnet.

  • Sportstadien dürfen ohne Zuschauer geöffnet werden.

  • Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.