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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Montenegro (Update vom 5. Dezember)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen eintreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja mit Ausnahmen
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Montenegro erlaubt Ausländern die Einreise, wenn sie sich vor ihrer Ankunft 14 Tage lang in einem Land befanden, das auf der grünen oder gelben Liste steht. Diese Liste der Länder wird wöchentlich vom Public Health Institute of Montenegro aktualisiert. Reisende haben möglicherweise unterschiedliche Einreisebestimmungen, basierend auf der Liste, von der sie anreisen.
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Einzelheiten zu Einschränkungen und die neueste Liste der Länder auf der “grünen und gelben Liste” finden Sie unter [hier] (https://www.ijzcg.me/me/novosti/covid-19-popustanje-mjera-u-medunarodnom) -saobracaju).
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Transit durch Montenegro ist erlaubt.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Außerhalb Montenegros erworbene Testzertifikate werden akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Reisende, die aus den Ländern mit der gelben Liste anreisen, müssen einen negativen PCR-Testbericht haben, der nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft ist.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja
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Reisende, die aus einem Land außerhalb der auf der „grünen“ oder „gelben“ Liste aufgeführten Länder kommen, unterliegen bei ihrer Ankunft einer 14-tägigen Quarantäne.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Internationale Flüge haben den Betrieb wieder aufgenommen
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Masken sind erforderlich.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Luft- und Seegrenzen sind offen. Die meisten Landgrenzen sind offen.
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Straßen- und Seeverkehr ist auch mit den Ländern auf der Liste „grün“ und „gelb“ zulässig.
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Alle Landgrenzübergänge sind geöffnet, außer:
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Bosnien und Herzegowina (Scepan Polje-Hum, an der Straße Pluzine-Foca) und Serbien (Vuca-Godovo) sind geschlossen.
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Öffnungszeiten sind 07:00 bis 19:00 Uhr durch den Grenzübergang Metaljka auf der Straße Pljevlja - Čajniče mit Bosnien und Herzegowina.
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Der internationale Schienenverkehr wurde wieder aufgenommen.
Ausgangssperre
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Von Bedeutung
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Eine Ausgangssperre zwischen 19:00 und 05:00 Uhr gilt bis zum 8. Dezember.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Maximal vier Personen können sich öffentlich versammeln.
Interne Reisebeschränkungen
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Von Bedeutung
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Die Behörden haben die Bewegung zwischen 19:00 und 05:00 Uhr bis zum 8. Dezember eingeschränkt.
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Gesichtsmasken sind erforderlich.
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Reisen zwischen Städten sind am Wochenende verboten.
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Alle öffentlichen Verkehrsdienste haben den Betrieb wieder aufgenommen, wobei die strengen COVID-19-Richtlinien zur Eindämmung eingehalten wurden. Masken sind erforderlich.
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Seefahrten, einschließlich Freizeitreisen, sind gestattet.
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Der inländische Schienenverkehr wurde wieder aufgenommen.
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Intercity-Reisen wurden wieder aufgenommen.
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Bus-, Van- und Taxiservices verkehren in ganz Montenegro.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Alle wesentlichen und nicht wesentlichen Geschäfte sind geöffnet.
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Verbrauchergeschäfte und -dienstleistungen, Werkstätten, Autowartung und Autovermietungen sind geöffnet.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Die Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Restaurants dürfen von 07:00 bis 18:00 Uhr bis zum 8. Dezember geöffnet sein.
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Die Anzahl der Sitzplätze in Restaurants ist auf vier Personen pro Tisch begrenzt.
Bars und Cafés geöffnet?
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Nein mit Ausnahmen
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Discos, Clubs, Bars und Nachtclubs blieben geschlossen.
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Cafés dürfen von 07:00 bis 18:00 Uhr bis zum 8. Dezember geöffnet sein.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Die Strände sind geöffnet.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Museen sind geöffnet.
Körperpflegedienste geöffnet? **.
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Nein mit Ausnahmen
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Turnhallen, Fitnesscenter und Sporthallen sind geschlossen, mit Ausnahme von Profisportlern, die regelmäßig getestet werden. Auch Kinderspielzimmer sind geschlossen.
Events erlaubt?
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Nein mit Ausnahmen
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Alle Veranstaltungen in Innenräumen sind bis zum 8. Dezember beschränkt.
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Beerdigungen können nur mit unmittelbaren Familienmitgliedern stattfinden.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsschutzmasken sind für jede Person, die älter als fünf Jahre ist, in allen öffentlichen Räumen und Kraftfahrzeugen im Innen- und Außenbereich obligatorisch. Gesichtsmasken sind an Stränden und in Nationalparks nicht erforderlich, solange die soziale Distanz von zwei Metern eingehalten wird.
Andere
- Schulen und Universitäten sind mit begrenzten Öffnungszeiten und Einschränkungen geöffnet.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.