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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Japan (Update vom 3. Dezember)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Einwohner und Bürger dürfen das Land betreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja mit Ausnahmen
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Ausländische Einwohner dürfen das Land betreten.
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Reisende und Flugzeugbesatzungen, die in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern geblieben sind oder diese durchquert haben, dürfen nicht nach Japan einreisen. Die Liste dieser Länder ist [hier bereitgestellt] (https://www.mofa.go.jp/ca/fna/page4e_001053.html#section3).
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Reisende aus Kambodscha, Malaysia und Singapur können aus geschäftlichen oder wesentlichen Gründen in das Land einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Reisende dürfen verschiedene Flughäfen in Japan durchqueren. Sie müssen bei der Ankunft eine Transitgenehmigung haben, wenn sie über mehr als einen Flughafen fliegen, um ihr Ziel zu erreichen.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Ja
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Alle Bürger oder Einwohner, die nach Japan einreisen, unterliegen bei ihrer Ankunft einem obligatorischen COVID-19-PCR-Test. Passagiere müssen auf die Testergebnisse am Flughafen warten, bevor sie zu bestimmten Unterkünften umziehen.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Testzertifikate, die außerhalb Japans erworben wurden, werden akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Reisende müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das spätestens 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden, die in Japan ankommen, müssen sich 14 Tage lang unter Quarantäne stellen.
Eintragsformular?
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Ja
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Bei der Ankunft muss ein ausgefüllter Quarantäne-Fragebogen vorgelegt werden.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Einige internationale Fluggesellschaften operieren mit reduzierter Frequenz.
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Inlandsflüge werden durchgeführt.
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Der Flughafen Chubu in Zentraljapan hat seine begrenzten internationalen Flüge wieder aufgenommen.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Ausländer, die zum Studium, zur Arbeit oder zur Familieneinreise nach Japan reisen, müssen die erforderlichen Visabestimmungen erfüllen. Ausländische Personen, die zu kurzfristigen Geschäftszwecken einen Besuch abstatten möchten, sind zur Einreise berechtigt, benötigen jedoch ein Visum.
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Die japanischen Behörden gestatten die Einreise von Ausländern, einschließlich internationaler Studenten und Arbeitnehmer mit einem gültigen Wiedereinreisevisum, die Japan vor der Verhängung eines Einreiseverbots verlassen haben.
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Japan hat die Grenzen zu Singapur für kurzfristige Geschäftsreisen wieder geöffnet.
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Die Behörden haben in vielen Ländern von japanischen Botschaften und Konsulaten ausgestellte Visa für die einmalige und mehrfache Einreise ausgesetzt. Wer ohne gültiges Visum nach Japan kommt, darf nicht einreisen.
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Ab dem 1. November müssen Reisende vor der Abreise keinen Antrag bei der Einwanderungsbehörde stellen oder ein Bestätigungsschreiben für die Wiedereinreise erhalten. Sie müssen jedoch eine gültige Wiedereinreisegenehmigung vorlegen.
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Japan wird es Athleten aus allen Ländern ermöglichen, im Vorfeld der Olympischen und Paralympischen Spiele in Tokio im nächsten Sommer an Wettkämpfen oder Trainings teilzunehmen.
Ausgangssperre
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Mäßig
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Der Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat sich bis Ende dieses Jahres verlängert.
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Behörden in Präfekturen und Stadtbezirken können lokale Beschränkungen festlegen.
- Die Präfekturregierung von Hokkaido hat ihre COVID-19-Alarmstufe am 7. November auf einer fünfstufigen Skala auf Stufe drei angehoben. Die Einwohner wurden gebeten, Restaurants zu meiden, die um 22:00 Uhr im Unterhaltungsviertel Susukino von Sapporo Alkohol servieren. Die Regierung hat außerdem gefordert, dass bestimmte Unternehmen, einschließlich Host / Hostess-Clubs und Bars, bis 22:00 Uhr schließen und bis 22:00 Uhr keinen Alkohol mehr anbieten.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Minimal
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Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Versammlungen von bis zu 5.000 Personen gestattet.
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Inneneinrichtungen dürfen mit begrenzter Kapazität geöffnet werden, und Außenanlagen müssen strenge Protokolle zur sozialen Distanzierung einhalten.
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Die Behörden können aufgrund von COVID-19-Ausbrüchen Beschränkungen für Versammlungen und andere Großveranstaltungen auferlegen.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Masken sind erforderlich.
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Reisende werden gebeten, keine öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
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Alle Inlandsreisebeschränkungen wurden aufgehoben.
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Busse, Taxis und Züge fahren derzeit auf einem reduzierten Niveau.
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Die Behörden können Inlandsreisen aussetzen, wenn die COVID-19-Infektionen hoch sind.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Alle wesentlichen und nicht wesentlichen Geschäfte sind geöffnet.
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In Tokio müssen Unternehmen bis zum 17. Dezember um 22:00 Uhr schließen.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Die Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind nach strengen Richtlinien zur sozialen Distanzierung geöffnet.
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In Tokio müssen Restaurants bis zum 17. Dezember zwischen 22:00 Uhr und 22:00 Uhr schließen.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja
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Bars, Karaoke-Bars und Cafés sind geöffnet.
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In Tokio müssen Bars und Cafés bis zum 17. Dezember von 22:00 Uhr geschlossen sein.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Die Strände sind geöffnet.
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Der Inlandstourismus wurde wieder aufgenommen.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Museen und Kulturerbe sind geöffnet.
Körperpflegedienste geöffnet? **.
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Ja
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Körperpflegedienste dürfen geöffnet werden.
Events erlaubt?
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Ja
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Professionelle Baseball- und Fußballligen sind mit maximal 5.000 Zuschauern oder 50 Prozent der Stadionkapazität zulässig, je nachdem, welcher Wert geringer ist.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Die Verwendung von Gesichtsmasken und die Aufrechterhaltung der physischen Distanzierung ist an öffentlichen Orten obligatorisch.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.