COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Malta (Update vom 22. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden und abreisenden Reisenden müssen Temperaturprüfungen durchlaufen. Jeder mit einer hohen Temperatur muss einen COVID-19-Test machen.

  • Reisende ohne ein negatives COVID-19-Testzertifikat, das innerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrer Ankunft ausgestellt wurde, müssen bei der Ankunft am Flughafen einen Test durchführen lassen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Vom Ausland ausgestellte Negativprüfbescheinigungen werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Reisende, die aus Ländern anreisen, die nicht als “sicherer Korridor” ausgewiesen sind, müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb der letzten 72 Stunden vor dem Einsteigen aus dem Abflugland ausgestellt wurde. Die Ziele des “nicht sicheren Korridors” können sein überprüft [hier] (https://foreignandeu.gov.mt/en/Government/Pages/COVID-19-Info.aspx).

  • Ankommende Handelsseeleute müssen innerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrer Ankunft über ein negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen
  • Alle Reisenden und Flugbesatzungen müssen bei ihrer Ankunft eine 14-tägige Quarantäne durchlaufen, mit Ausnahme derjenigen, die aus “sicheren Korridorländern” anreisen.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Passagiere müssen eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass sie die letzten 14 Tage in einem Land verbracht haben, das auf der Liste der von Malta ausgewiesenen Länder für “sichere Korridore” steht. Reisende, die nicht mindestens 14 Tage in den Ländern verbracht haben, die in Ländern mit sicherem Korridor aufgeführt sind, benötigen eine Sondergenehmigung der Gesundheitsbehörden und müssen bei ihrer Ankunft möglicherweise 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden.

  • Alle Ankünfte müssen bei der Ankunft ein “Public Health Declaration Form” und ein “Passenger Locator Form” vorlegen. Die Formulare finden Sie auf der Website des [Flughafens Malta] (https://www.maltairport.com/covid19/).

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Malta Flughäfen wurden für kommerzielle Flüge wieder geöffnet. Derzeit werden Fährflüge, Rückführungsflüge und humanitäre Flüge durchgeführt.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Grenzen an Flughäfen und Häfen sind offen. Die Behörden haben die Reisebeschränkungen zwischen Malta und Gozo gelockert.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • In Malta gibt es keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Physikalische Distanzierungsnormen sollten strikt befolgt werden.

  • Allgemeine Versammlungen sind auf sechs Personen begrenzt.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Jedes Schiff und jeder öffentliche Verkehr wird mit reduzierter Passagierkapazität betrieben, und Reisende müssen Gesichtsmasken tragen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Nicht wesentliche Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels und andere Unterkünfte sind geöffnet, sofern sie den COVID-19-Richtlinien entsprechen.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen.

  • Restaurants sind geöffnet. Jeder muss sitzen. Alle Restaurants müssen zwischen 23:00 und 5:00 Uhr (Ortszeit) schließen.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Die Bars sind bis zum 1. Dezember geschlossen. Snackbars und Kioske sind geöffnet, dürfen jedoch keine alkoholischen Getränke verkaufen und müssen bis 23:00 Uhr (Ortszeit) geschlossen sein.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Tourismus-Websites sind geöffnet.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen sind geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Friseure und nicht wesentliche Geschäfte sind geöffnet. In Friseur- und Schönheitssalons ist nur eine Person pro 10 Quadratmeter erlaubt.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Anbetungsstätten dürfen wieder geöffnet werden.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Versammlungen sollten auf keinen Fall mehr als 100 Personen in Innenräumen und 300 Personen in Außenräumen überschreiten. Die Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von 2 Metern pro Person einhalten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen von Gesichtsmasken ist an öffentlichen Orten obligatorisch.

Andere

  • Nachtclubs, Discos, Kinos sind geschlossen. Bootspartys, Kontaktsportarten sind ausgesetzt.

  • Sportanlagen, Gerichte und Kindertagesstätten sind geöffnet.

  • Turnhallen sind geöffnet.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.